403 Artikel fĂĽr Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer

Gefundene Artikel: 403
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    Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik

    Wohlbefinden, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten am Arbeitsplatz werden u. a. durch das Raumklima beeinflusst. Die Broschüre vermittelt wichtige Aspekte für ein gesundes Raumklima im Büro und im Produktionsbereich. Besonderes Augenmerk gilt den raumlufttechnischen Anlagen samt Wartung und Instandhaltung.

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    DGUV Vorschrift 38 (BGV C22): Bauarbeiten

    Was ist wichtig, um Gefahren bei Bauarbeiten abzuwenden? Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Ă„nderung und Beseitigung von baulichen Anlagen.

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    Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand"

    Die Gesundheitsgefahren, die vom einstigen Wunderstoff Asbest ausgehen, sind seit langem bekannt. 1993 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Doch auch noch heute sind Asbestkontakte möglich; in zahlreichen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern kann Asbest enthalten sein. Für Tätigkeiten an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Betroffen können alle Gebäude in Deutschland sein, die bis zum 31.10.1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden. Um Unternehmen eine Handlungshilfe für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu geben, wurde diese Branchenlösung erarbeitet. Die Praxishilfe führt betroffene Gewerke und Beispiele für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand mit möglichem Asbestverdacht auf; sie gibt Handlungsempfehlungen für die auszuführenden Arbeiten und für die Entsorgung von Asbest. Weiterführende Verweise, ein Muster-Arbeitsblatt, eine Checkliste sowie ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung ergänzen die Ausführungen.

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    DGUV Information 213-716: Galvanotechnik und Eloxieren - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

    Die DGUV Information 213-716 enthält Hinweise zu den erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren sowie bei der Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik.

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    DGUV Regel 100-500 2.37 (BGR 500 2.37): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.37: Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen

    Bedienpersonen müssen arbeitstäglich nach dem ersten Ingangsetzen von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen prüfen, ob die Schutz- und Absaugeinrichtungen funktionieren. Weitere Informationen in der DGUV Regel 100-500 2.37.

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    DGUV Regel 100-500 2.35 (BGR 500 2.35): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.35: Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

    Aus dem Inhalt: Die Unternehmensführung muss dafür sorgen, dass die Umstellung einer Kälteanlage auf ein anderes Kältemittel nur von Sachkundigen vorgenommen wird. Zur Lecksuche an kältemittelführenden Teilen ist die Verwendung von Geräten mit offenen Flammen nicht zulässig.

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    DGUV Regel 100-500 2.31 (BGR 500 2.31): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen

    Arbeiten an Gasleitungen sind Arbeiten, bei denen durch Gas-, Brand-, Explosions- oder mechanische Gefahren (Expansion) entstehen können. Darüber hinaus zählen auch Arbeiten dazu, die mit mechanischen, thermischen oder chemischen Verfahren vorgenommen werden und die die Festigkeit oder Dichtheit der Gasleitung beeinträchtigen können.

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    DGUV Regel 100-500 2.29 (BGR 500 2.29), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.29: Verarbeiten von Beschichtungsstoffen

    Beim Arbeiten mit Beschichtungsstoffen sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu beachten, z. B. wegen der Brand- und Explosionsgefahr oder im Hinblick auf die Lüftung, die persönliche Schutzausrüstung und den Hautschutz. Informieren Sie sich hier näher.

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    DGUV Regel 100-500 2.28 (BGR 500 2.28): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.28: Betreiben von Trocknern fĂĽr Beschichtungsstoffe

    Die Unternehmensleitung hat u. a. dafür zu sorgen, dass in Aufstellungsräumen von Trocknern genügend Luftausgleich sichergestellt ist. Die vom Trockner angesaugte Raumluft soll möglichst frei von Lösemitteldämpfen sein.

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Ăśbersicht DGUV Vorschriften

Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.