Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung. Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens. Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können. Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen festgelegt werden. Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen sowie an Service- und Wartungsfirmen und an Bedienende. Sie soll den o. g. Verantwortlichen und Bedienenden helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben.
Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ verweist auf rechtliche Grundlagen und Anforderungen aus der DIN EN 15 635. Sie enthält die Anforderungen zum Prüfumfang und an die zur Prüfung von Regalen befähigte Person. Außerdem informiert sie über die Dokumentation von Prüfungen und die sich daraus ergebenden durchzuführenden Maßnahmen sowie die Instandsetzung der Regale und Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Lager. Bei der Überarbeitung im Juni 2020 wurden Ergänzungen zur bauartbedingten Tragfähigkeit von Regalen sowie Hinweise auf Dokumentationshilfen für die Durchführung von Regalprüfungen eingefügt. Des Weiteren wurde die Schrift hinsichtlich der zitierten Normen aktualisiert und redaktionell angepasst.
Aus dem Inhalt: Eine erhöhte Einwirkung ionisierender Strahlung liegt vor, wenn gesetzlich festgelegte Grenzwerte und daraus abgeleitete Richtwerte überschritten sind. Schon bei Verdacht einer erhöhten Strahleneinwirkung müssen die in dieser DGUV Information zusammengestellten organisatorischen und praktischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Die DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“ enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bietet damit unter anderem den verantwortlichen Personen eine Handlungshilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie Hilfestellung für die Erfüllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), technischer Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS), technischer Regeln zur Gefahrstoffverordnung (TRGS).
Aufstellungsräume für Chlorungseinrichtungen, Anforderungen an sowie Betrieb von Chlorungseinrichtungen - diese und weitere Aspekte behandelt die DGUV Information 203-086.
Aus dem Inhalt: Alleinarbeit in Kabelschächten, allgemeine Gefährdungen und Gefährdungen bei Arbeiten in unterirdischen TK-Linien, persönliche Schutzausrüstung.
Zu den Schwerpunkten gehören neben den Arbeiten an Rohbiogasleitungen auch die Eigenschaften von und Gefährdungen durch Rohbiogas.
Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.
In dieser DGUV Information 203-093 werden Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung betrachtet, bei denen die Laserstrahlung während des Betriebes zumindest teilweise offen und zugänglich ist
Diese Information findet Anwendung auf Arbeiten an Funkstandorten. Sie unterstützt die Unternehmerin oder den Unternehmer dabei, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.