Diese DGUV Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen. Sie behandelt die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.
Die Erfahrungen der BG ETEM aus Unfalluntersuchungen und aus der Besichtigung sowie Beratung in Betrieben und auf Baustellen flossen in diese BroschĂĽre ein; sie informiert ĂĽber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen fĂĽr ein unfallfreies Arbeiten.
***Maßgeblich für die Beitragsbescheide ab 2022*** Der Gefahrtarif fasst Unternehmen zusammen, die technologisch ähnlich sind oder ähnliche Gefährdungsrisiken aufweisen; er wird von der Vertreterversammlung aufgestellt, beschlossen, vom Bundesversicherungsamt genehmigt und ist eine Basis der Beitragsberechnung.
Aus dem Inhalt: Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig beim Betrieb von Lasereinrichtungen? Welche zusätzlichen Bestimmungen gelten für besondere Anwendungen? Diese DGUV Vorschrift ersetzt die BGI 832.
Die DGUV Vorschrift 15 wird angewendet, wenn Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.
Standsicherheit und Tragfähigkeit, sichere Begehbarkeit und Absturzsicherung u. v. m. ist beim Bau und bei der Ausrüstung von Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu beachten.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. Tragkonstruktionen sind z. B. Kranbahnen und Kranfundamente. Zu den Ausrüstungen zählen Hauptschleifleitungen, Netzanschlussschalter, Fahrbahnlaufstege sowie Aufstiegsbühnen.
Was ist zu beachten beim Bau und bei der Ausrüstung von Winden, Hub- und Zuggeräten, bei ihrer Prüfung und beim Betrieb? Hierüber informiert die DGUV Vorschrift 54.
Die DGUV Vorschrift geht u. a. ein auf die bestimmungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen, auf Instandsetzungsarbeiten, auf das Beladen und Fahren sowie den Einsatz im Freien oder in feuer-und explosionsgefährdeten Bereichen.
Die DGUV Vorschrift 70 definiert Fahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Ein Fahrzeug ist hier auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und -einrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.
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Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.