403 Artikel fĂĽr Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer

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    DGUV Regel 109-001: Schleifen,BĂĽrsten,Polieren von Aluminium

    Diese DGUV Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen. Sie behandelt die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.

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    Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (DGUV Information 203-001)

    Die Erfahrungen der BG ETEM aus Unfalluntersuchungen und aus der Besichtigung sowie Beratung in Betrieben und auf Baustellen flossen in diese BroschĂĽre ein; sie informiert ĂĽber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen fĂĽr ein unfallfreies Arbeiten.

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    Der Gefahrtarif der BG ETEM mit Erläuterungen für Unternehmen der Branchen Druck und Papierverarbeitung, Elektro, Textil und Bekleidung, Feinmechanik sowie Energie- und Wasserwirtschaft - gültig ab 2021

    ***Maßgeblich für die Beitragsbescheide ab 2022*** Der Gefahrtarif fasst Unternehmen zusammen, die technologisch ähnlich sind oder ähnliche Gefährdungsrisiken aufweisen; er wird von der Vertreterversammlung aufgestellt, beschlossen, vom Bundesversicherungsamt genehmigt und ist eine Basis der Beitragsberechnung.

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    DGUV Vorschrift 11 (BGV B2): Laserstrahlung

    Aus dem Inhalt: Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig beim Betrieb von Lasereinrichtungen? Welche zusätzlichen Bestimmungen gelten für besondere Anwendungen? Diese DGUV Vorschrift ersetzt die BGI 832.

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    DGUV Vorschrift 15 (BGV B11): Elektromagnetische Felder

    Die DGUV Vorschrift 15 wird angewendet, wenn Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.

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    DGUV Vorschrift 17 (BGV C1): Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

    Standsicherheit und Tragfähigkeit, sichere Begehbarkeit und Absturzsicherung u. v. m. ist beim Bau und bei der Ausrüstung von Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu beachten.

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    DGUV Vorschrift 52 (BGV D6): Krane

    Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. Tragkonstruktionen sind z. B. Kranbahnen und Kranfundamente. Zu den Ausrüstungen zählen Hauptschleifleitungen, Netzanschlussschalter, Fahrbahnlaufstege sowie Aufstiegsbühnen.

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    DGUV Vorschrift 54 (BGV D8): Winden, Hub- und Zuggeräte

    Was ist zu beachten beim Bau und bei der Ausrüstung von Winden, Hub- und Zuggeräten, bei ihrer Prüfung und beim Betrieb? Hierüber informiert die DGUV Vorschrift 54.

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    DGUV Vorschrift 68 (BGV D27): Flurförderzeuge

    Die DGUV Vorschrift geht u. a. ein auf die bestimmungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen, auf Instandsetzungsarbeiten, auf das Beladen und Fahren sowie den Einsatz im Freien oder in feuer-und explosionsgefährdeten Bereichen.

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    DGUV Vorschrift 70 (BGV D29): Fahrzeuge

    Die DGUV Vorschrift 70 definiert Fahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Ein Fahrzeug ist hier auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und -einrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.

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Ăśbersicht DGUV Vorschriften

Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.