Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand"
Die Gesundheitsgefahren, die vom einstigen Wunderstoff Asbest ausgehen, sind seit langem bekannt. 1993 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Doch auch noch heute sind Asbestkontakte möglich; in zahlreichen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern kann Asbest enthalten sein. Für Tätigkeiten an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Betroffen können alle Gebäude in Deutschland sein, die bis zum 31.10.1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden. Um Unternehmen eine Handlungshilfe für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu geben, wurde diese Branchenlösung erarbeitet. Die Praxishilfe führt betroffene Gewerke und Beispiele für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand mit möglichem Asbestverdacht auf; sie gibt Handlungsempfehlungen für die auszuführenden Arbeiten und für die Entsorgung von Asbest. Weiterführende Verweise, ein Muster-Arbeitsblatt, eine Checkliste sowie ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung ergänzen die Ausführungen.