Die Anleitung zur Ersten Hilfe im Betrieb gibt wertvolle Handlungshinweise, z. B. zu Herzdruckmassage, Beatmung, zum Vorgehen bei Knochenbrüchen, Verbrennungen oder Verätzungen.
Wie wird die automatisierte externe Defibrillation durchgeführt? Wie sind Ersthelfer zu qualifizieren und Mitarbeitende zu unterweisen, was ist zur Gerätetechnik zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Information 204-010.
Erste Hilfe im Betrieb - die DGUV Information geht insbesondere auf die Unternehmerpflichten, auf die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel ein.
Informationen, die lebensrettend sein können: richtiges Verhalten bei Notfällen, Bewusstlosigkeit und Wiederbelebung, Wunderversorgung, richtiges Verhalten bei thermischen Schädigungen, Vergiftungen und Verätzungen - nutzen Sie diese Schrift zu Ihrer Information.
Erste Hilfe kann Leben retten. Das Plakat vermittelt in Sekundenschnelle wichtigste Informationen.
Die BG ETEM versichert rund 3,8 Millionen Beschäftigte aus über 200.000 beitragspflichtigen Betrieben; sie besichtigt, berät und schult zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Bei Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten sorgt sie für medizinische Behandlung, Rehabilitation und sichert die Betroffenen und ihre Familien finanziell ab.
Der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten dient die Arbeitsstättenverordnung.
Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder wegen ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt.
Diese Information dient dazu, das Produktsicherheitsgesetz sowie das Kapitel „Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen“ der DGUV Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ für die Bereitstellung von handbetriebenen Schneidgeräten zu konkretisieren.
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.