Aus dem Inhalt: Wenn beim Arbeiten an Lederverarbeitungs- und Schuhmaschinen Staub in gefahrdrohender Menge oder gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen können, dürfen diese Maschinen nur mit Absaugeinrichtungen betrieben werden.
Was müssen Betreiber von Bügelmaschinen bei der Unterweisung beachten? Welche Tätigkeiten sind bei der Bedienung unzulässig? Was ist wichtig beim Beheben von Störungen im Arbeitsablauf und bei der Instandhaltung?
Über Gesundheitsgefahren durch Lösemittel, Brand- und Explosionsgefahren und weiteres informiert die DGUV Regel über das Betreiben von Chemischreinigungen.
Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.
Welche besondere Anforderungen gelten fĂĽr das Betreiben von Walzwerken, RĂĽhrwerken, Innenmischern, Zerkleinerungsmaschinen, Farbwalzwerken und Reifen-Vulkanisierpressen? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Regel.
Aus dem Inhalt: Inbetriebnahme, Handhabung und Verhalten während des Betriebes, Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen.
Wäschereien für Krankenhauswäsche sind in eine reine und unreine Seite mit jeweils eigenen Zugängen zu trennen - diese und weitere Hinweise zum Betreiben von Wäschereien lesen Sie in der DGUV Regel 100-500 2.6.
Rüsten, in Stand halten und Beheben von Störungen, Arbeiten an Textilmaschinen, die Energie gespeichert haben, Schleifen und Ausstoßen von Beschlägen - diese und weitere Themen behandelt die DGUV Regel zum Betreiben von Textilmaschinen.
Die DGUV Regel zum Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen befasst sich u. a. mit Pappscheren, Hebelschneidern und Schneideinrichtungen mit ab- und aufwärts bewegtem Messer.
Handschuhe dürfen nicht getragen werden bei Arbeiten an Drahtverwindemaschinen, an denen Versicherte sich drehenden Draht anfassen können. Diese und weitere Hinweise für das Betreiben von Anlagen zur Drahtbe- und -verarbeitung lesen Sie hier.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
Unsere pdf-Dateien sind derzeit teilweise nicht barrierefrei. Sie werden ersetzt, sobald eine barrierefreie Version vorliegt.
Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.