DGUV Regel 100-500 2.4 (BGR 500 2.4): Betreiben von Arbeitsmitteln: Betreiben von Textilmaschinen
Rüsten, in Stand halten und Beheben von Störungen, Arbeiten an Textilmaschinen, die Energie gespeichert haben, Schleifen und Ausstoßen von Beschlägen - diese und weitere Themen behandelt die DGUV Regel zum Betreiben von Textilmaschinen.