DGUV Regel 100-500 2.6 (BGR 500 2.6): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.6: Betreiben von Wäschereien
Wäschereien für Krankenhauswäsche sind in eine reine und unreine Seite mit jeweils eigenen Zugängen zu trennen - diese und weitere Hinweise zum Betreiben von Wäschereien lesen Sie in der DGUV Regel 100-500 2.6.