342 Artikel für Zielgruppe: Führungskräfte

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    DGUV Regel 107-001 (BGR/GUV-R 108): Betrieb von Bädern

    Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden. Sie gibt den Betreibern von Bädern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb.

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    DGUV Regel 113-005 (BGR 117-2): Behälter, Silos und enge Räume, Teil 2: Umgang mit transportablen Silos

    Diese Regel findet Anwendung auf den Umgang mit transportablen Silos. Transportable Silos sind ortsbewegliche Einrichtungen zur Lagerung von Schüttgut, die von oben oder von der Seite befüllt und nach unten oder zur Seite hin entleert werden. Der Umgang mit transportablen Silos umfasst das Befüllen, das Aufstellen, das Umsetzen, das Betreiben und die Instandhaltung.

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    DGUV Regel 113-004 (BGR 117-1): Behälter, Silos und enge Räume

    Diese Regel findet Anwendung auf Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 definiert sind. Für Oberflächenbehandlungen in Räumen gilt die TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in Räumen und Behältern“. Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gilt auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 „Abwassertechnische Anlagen“ und die DGUV Regel 103-003 und 103-004 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas- sertechnischen Anlagen“. Für Arbeiten in Schächten und Kanälen von Fernwärmenetzen gilt auch die DGUV Regel 103-002 „Fernwärmeverteilungsanlagen“, für Arbeiten in Wärmekraft- werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“.

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    DGUV Regel 103-602: Branche Abwasserentsorgung

    Die DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung beschreibt die Gefährdungen sowie die zu treffenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Dabei reichen die Gefährdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen bis zu Explosionsgefahren. Insbesondere wird auf die Themen Arbeiten in umschlossenen Räumen sowie das Retten von Beschäftigten aus Kanälen und Schächten eigegangen.

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    Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen

    Die BG ETEM hilft Ihnen, in nur 7 Schritten herauszufinden, ob Beschäftigte psychischen Belastungen ausgesetzt sind, aber auch dabei, Lösungen zu erarbeiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Unser Programm unterstützt so bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

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    Hygieneplan für das zahntechnische Labor

    Besondere Hygienemaßnahmen sind im Dentallabor erforderlich.

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    DGUV Information 204-006 (BGI 503): Anleitung zur Ersten Hilfe

    Die Anleitung zur Ersten Hilfe im Betrieb gibt wertvolle Handlungshinweise, z. B. zu Herzdruckmassage, Beatmung, zum Vorgehen bei Knochenbrüchen, Verbrennungen oder Verätzungen.

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    DGUV Information 204-010: Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe, Stand: Januar 2018

    Wie wird die automatisierte externe Defibrillation durchgeführt? Wie sind Ersthelfer zu qualifizieren und Mitarbeitende zu unterweisen, was ist zur Gerätetechnik zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Information 204-010.

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    DGUV Information 204-022 (BGI 509): Erste Hilfe im Betrieb

    Erste Hilfe im Betrieb - die DGUV Information geht insbesondere auf die Unternehmerpflichten, auf die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel ein.

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    DGUV Information 204-007 (BGI 829): Handbuch zur Ersten Hilfe, Stand: Januar 2017

    Informationen, die lebensrettend sein können: richtiges Verhalten bei Notfällen, Bewusstlosigkeit und Wiederbelebung, Wunderversorgung, richtiges Verhalten bei thermischen Schädigungen, Vergiftungen und Verätzungen - nutzen Sie diese Schrift zu Ihrer Information.

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Übersicht DGUV Vorschriften

Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.