Aus dem Inhalt: Eine erhöhte Einwirkung ionisierender Strahlung liegt vor, wenn gesetzlich festgelegte Grenzwerte und daraus abgeleitete Richtwerte überschritten sind. Schon bei Verdacht einer erhöhten Strahleneinwirkung müssen die in dieser DGUV Information zusammengestellten organisatorischen und praktischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Zu den Schwerpunkten gehören neben den Arbeiten an Rohbiogasleitungen auch die Eigenschaften von und Gefährdungen durch Rohbiogas.
Aus dem Inhalt: Einsteigen in umschlossene Räume, persönliche Hygiene und Hautschutz, persönliche Schutzausrüstungen, Messen - Ermittlung gefährlicher Arbeitsatmosphäre, Rettung und Erste Hilfe.
Die Anleitung zur Ersten Hilfe im Betrieb gibt wertvolle Handlungshinweise, z. B. zu Herzdruckmassage, Beatmung, zum Vorgehen bei Knochenbrüchen, Verbrennungen oder Verätzungen.
Wie wird die automatisierte externe Defibrillation durchgeführt? Wie sind Ersthelfer zu qualifizieren und Mitarbeitende zu unterweisen, was ist zur Gerätetechnik zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet die DGUV Information 204-010.
Erste Hilfe im Betrieb - die DGUV Information geht insbesondere auf die Unternehmerpflichten, auf die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel ein.
Informationen, die lebensrettend sein können: richtiges Verhalten bei Notfällen, Bewusstlosigkeit und Wiederbelebung, Wunderversorgung, richtiges Verhalten bei thermischen Schädigungen, Vergiftungen und Verätzungen - nutzen Sie diese Schrift zu Ihrer Information.
Erste Hilfe kann Leben retten. Das Plakat vermittelt in Sekundenschnelle wichtigste Informationen.
Die BG ETEM versichert rund 3,8 Millionen Beschäftigte aus über 200.000 beitragspflichtigen Betrieben; sie besichtigt, berät und schult zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Bei Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten sorgt sie für medizinische Behandlung, Rehabilitation und sichert die Betroffenen und ihre Familien finanziell ab.
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.