Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.