Die DGUV Regel erläutert die Pflichten der Unternehmensleitung und der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; sie geht außerdem auf die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ein.
Bei Ergonomie denken viele zuerst an bequeme Bürostühle, doch sie kann weitaus mehr: Menschengerecht gestaltete Arbeit trägt zu Motivation und Wohlbefinden bei und fördert die Produktqualität.
In vielen Unternehmen arbeiten mehrere Beschäftigte zusammen in einem Raum und können so zwar gut miteinander kommunizieren, sich aber auch gegenseitig stören. Lärm, der im Büro auftritt, kann sich mittelbar auf den Körper und die Psyche auswirken. Wichtig ist es daher, eine akustisch gut gestaltete Arbeitsumgebung, z. B. für die Bildschirmarbeit, zu schaffen. Diese trägt maßgeblich dazu bei, dass die Beschäftigten gut kommunizieren, jedoch auch ungestört und konzentriert arbeiten können und fördert so die Produktivität, die Arbeitszufriedenheit und das Wohlbefinden. Gegenüber ihrer vorigen Fassung mit Ausgabestand September 2012 wurde die vorliegende DGUV Information umfangreich aktualisiert. Insbesondere wurden die Vorgaben aus Technische Regeln für Arbeitsstätten „Lärm“ ASR A3.7 berücksichtigt und eingearbeitet. Neu hinzugekommen sind die Kapitel „Wirkung auf den Menschen“ und „Büro- und Nutzungskonzepte“.
Nur mit Licht können wir sehen und Kontraste erkennen, Farben unterscheiden und Bewegung von Objekten wahrnehmen. Licht bewirkt aber noch mehr: Es beeinflusst den biologischen Rhythmus, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Licht hat immer visuelle und nichtvisuelle Wirkungen und ist somit bedeutsam für unsere Gesundheit. Mit moderner Beleuchtung können bereits heute die nichtvisuellen Wirkungen von Licht berücksichtigt werden. Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können dadurch vermieden und Chancen zur Erhaltung der Gesundheit genutzt werden. In dieser DGUV Information werden hierzu Hinweise gegeben.
Das Licht am Arbeitsplatz hat die Funktion, den Sehvorgang ohne Beeinträchtigung der Gesundheit zu ermöglichen und optimal zu unterstützen. Unfälle und Fehlbeanspruchungen sollen vermieden werden.
Die DGUV Information 213-034 bietet Hilfestellung bei der Umsetzung der CLP-Verordnung.
Welche Einflussgrößen wirken auf das Raumklima ein? Welche Vorgehensweisen empfehlen sich zur Beurteilung des Raumklimas? Welche bei hochsommerlichen Außentemperaturen?
Welche Anforderungen sind an eine sichere Desinfektion zu stellen, insbesondere auch an die Desinfektion mikrobiell kontaminierter Materialien? Auf diese und weitere Fragen geht die DGUV Information ein.
Die BG ETEM hilft Ihnen, in nur 7 Schritten herauszufinden, ob Beschäftigte psychischen Belastungen ausgesetzt sind, aber auch dabei, Lösungen zu erarbeiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Unser Programm unterstützt so bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Besondere HygienemaĂźnahmen sind im Dentallabor erforderlich.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.