Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte müssen schnell zu finden sein. Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbewahrungsorte zu kennzeichnen. Eindeutiges Erkennungsmerkmal aller Erste-Hilfe-Einrichtungen ist europaweit ein weißes Symbol auf grünem Grund.
Erfahren Sie, welche Aufgaben sich für die Unternehmensführung aus der Verantwortung zum betrieblichen Arbeitsschutz ergeben. Wesentliche Tatbestände werden anschaulich erläutert.
Unterstützen Sie als Hersteller oder Lieferant von Wasch- und Reinigungsmitteln die Initiative zur Verbreitung von emissionsarmen Produkten in der Druckindustrie, indem Sie Ihre Produkte bei der BG ETEM einreichen. Das Faltblatt informiert hierzu näher.
Die DGUV Information behandelt die Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl und Beschaffung von Hautschutzmitteln, die Bereitstellung und Benutzung von Hautschutzmitteln sowie die Vorgehensweise bei Hautveränderungen.
Aufgabe der Unternehmensleitung ist es, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Mehr Informationen zur Bestellung, zur Sicherstellung der erforderlichen Fachkunde und weiteren Themen finden Sie hier.
Die DGUV Vorschrift 1 informiert u. a. über die Pflichten der Unternehmensleitung und der Versicherten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Welche Anforderungen werden an Chemikalienschutzhandschuhe gestellt und wie werden sie gekennzeichnet? Wo gibt es weitere Informationen?
In der Arbeitswelt ist das Thema „Sucht“ in seinen unterschiedlichen Ausprägungen nach wie vor ein häufiges und ernstzunehmendes Problem. Denn die von Suchtmittelmissbrauch betroffenen Beschäftigten gefährden im Arbeitsalltag sowohl sich selbst als auch andere. Zusätzlich zum erhöhten Unfallrisiko verschlechtert ein Suchtmittelmissbrauch die Arbeitsleistung und ist oft Ursache für erhöhte Fehlzeiten. Ziel der DGUV Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen“ ist es deshalb, Verantwortliche in Unternehmen beim Umgang mit dem Thema Suchtmittel am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen für die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.