Einen Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen bietet die DGUV Information 215-410.
Die DGUV Information geht ein auf Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs-, Brandschutz- und Handzeichen.
Der erste Teil beleuchtet ergonomische Aspekte moderner Büroarbeit, geht unter anderem auf das dynamische Sitzen sowie auf den Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen ein. Der zweite Teil befasst sich mit Aspekten der Arbeitssicherheit, wie z. B. dem Brandschutz, dem richtigen Umgang mit elektrischen Geräten oder dem Vermeiden von Stolpergefahren.
Die Informationsschrift gibt Tipps zu verhaltenspräventiven Maßnahmen während und außerhalb der Arbeitszeit.
Das Gütesiegel »Low Emission« signalisiert auf den ersten Blick, dass beim Reinigen von Druckmaschinen nur geringe Mengen an Lösemitteln freigesetzt werden. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat das Gütesiegel für Wasch- und Reinigungsmittel im Offsetdruck eingeführt. Das Gütesiegel bescheinigt Produkten, dass sie den Kriterien der Brancheninitiative der BG ETEM entsprechen.
Welche Schutzmaßnahmen müssen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen ergriffen werden? Was ist wichtig bei der Prüfung und Pflege von Kühlschmierstoffen? Dies und mehr lesen Sie hier.
Aus dem Inhalt: Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Pflege und Wartung, Betriebsanweisung, Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung.
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung regelt diese Verordnung Grundsätze und Anforderungen für die Vorsorge sowie Schutzmaßnahmen bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs.
Aus dem Inhalt: Grundlagen für den Arbeitsschutz, Schritte des Überlassungsprozesses: Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit, Anhang u. a. mit Vordrucken zur Bedarfsermittlung, Auftragsannahme und Arbeitsplatzbesichtigung.
Aus dem Inhalt: Können die mit einer Lärmexposition verbundenen Risiken nicht durch technische (T) oder organisatorische (O) Maßnahmen vermieden werden, muss ein geeigneter, ordnungsgemäß passender persönlicher Gehörschutz (P) zur Verfügung gestellt und von den Lärmexponierten bestimmungsgemäß benutzt werden (Rangfolge: TOP).
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Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen für die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.