DGUV Regel 109-001: Schleifen,Bürsten,Polieren von Aluminium
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen. Sie behandelt die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.