DGUV Vorschrift 70 (BGV D29): Fahrzeuge
Die DGUV Vorschrift 70 definiert Fahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Ein Fahrzeug ist hier auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und -einrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.
