DGUV Vorschrift 17 (BGV C1): Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Standsicherheit und Tragfähigkeit, sichere Begehbarkeit und Absturzsicherung u. v. m. ist beim Bau und bei der Ausrüstung von Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu beachten.