DGUV Regel 113-005 (BGR 117-2): Behälter, Silos und enge Räume, Teil 2: Umgang mit transportablen Silos
Diese Regel findet Anwendung auf den Umgang mit transportablen Silos. Transportable Silos sind ortsbewegliche Einrichtungen zur Lagerung von SchĂĽttgut, die von oben oder von der Seite befĂĽllt und nach unten oder zur Seite hin entleert werden. Der Umgang mit transportablen Silos umfasst das BefĂĽllen, das Aufstellen, das Umsetzen, das Betreiben und die Instandhaltung.