60 Artikel fĂĽr Thema: Bau- und Montagestellen

Gefundene Artikel: 60
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    Betriebsanweisungen Stäube, Fasern - Baustellen

    Arbeiten mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen, Arbeiten mit neuen Mineralwolle-Dämmstoffen, Kontakt mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen, Stemmen/Mauernutfräsen, Ausbau ungeöffneter asbesthaltiger Speichernetzgeräte.

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    Betriebsanweisungen Energieversorgung

    Handlötplatz - Kolbenlöten von Hand, Laminierarbeiten mit Epoxidharzprodukten, Netzbau, Montage - Vergießen einer Kabelmuffe, PCB-haltige Elektroisolierflüssigkeiten, Tätigkeit mit nicht verunreinigtem Schwefelhexalfluorid SF 6, Tränkanlage - Tränken , Umgang mit verunreinigtem SF 6.

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    Betriebsanweisungen Reinigen, Entfetten - Baustelle

    Reinigen von Kabelenden_Kabelreiniger, Reinigen von Kabelenden _ Kabelreiniger in Spraydosen.

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    Betriebsanweisungen Transport, Arbeiten auf erhöhtem Stand

    Themen: Einsatz von Arbeitsbühnen am Gabelstapler, Gabelstaplerbetrieb, Heben und Tragen, Tätigkeiten mit Hubladebühne/Ladebordwand an Fahrzeugen, Auslegerbühnen, Senkrecht-Hubarbeitsbühnen.

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    Betriebsanweisungen Anleitung und Blanko-Muster

    Diese Betriebsanweisungen sind Muster-Betriebsanweisungen; sie können nicht alle speziellen Gegebenheiten der Arbeitsplätze berücksichtigen, an denen sie eingesetzt werden sollen. Sie müssen daher vor ihrem Einsatz von der Unternehmensleitung oder von ihr beauftragten Personen an die konkreten Erfordernisse angepasst werden. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Element der Unterweisung, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken.

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    Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: Innerbetrieblicher Transport, Einsatz von Leitern, Arbeiten auf erhöhtem Stand

    Einsatz von HubarbeitsbĂĽhnen, Einsatz von Stehleitern, innerbetrieblicher Transport, Ladungssicherung, Umgang mit Gabelstaplern, Verkehrssicherheit.

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    DGUV Vorschrift 38 (BGV C22): Bauarbeiten

    Was ist wichtig, um Gefahren bei Bauarbeiten abzuwenden? Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Ă„nderung und Beseitigung von baulichen Anlagen.

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    Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand"

    Die Gesundheitsgefahren, die vom einstigen Wunderstoff Asbest ausgehen, sind seit langem bekannt. 1993 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Doch auch noch heute sind Asbestkontakte möglich; in zahlreichen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern kann Asbest enthalten sein. Für Tätigkeiten an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Betroffen können alle Gebäude in Deutschland sein, die bis zum 31.10.1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden. Um Unternehmen eine Handlungshilfe für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu geben, wurde diese Branchenlösung erarbeitet. Die Praxishilfe führt betroffene Gewerke und Beispiele für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand mit möglichem Asbestverdacht auf; sie gibt Handlungsempfehlungen für die auszuführenden Arbeiten und für die Entsorgung von Asbest. Weiterführende Verweise, ein Muster-Arbeitsblatt, eine Checkliste sowie ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung ergänzen die Ausführungen.

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    DGUV Regel 100-500 2.23 (BGR 500 2.23): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.23: Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung fĂĽr den Hoch- und Tiefbau

    Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.

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    DGUV Regel 100-500 2.12 (BGR 500 2.12), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.12: Betreiben von Erdbaumaschinen

    Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.

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Ăśbersicht DGUV Vorschriften

Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.