Arbeiten mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen, Arbeiten mit neuen Mineralwolle-Dämmstoffen, Kontakt mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen, Stemmen/Mauernutfräsen, Ausbau ungeöffneter asbesthaltiger Speichernetzgeräte.
Handlötplatz - Kolbenlöten von Hand, Laminierarbeiten mit Epoxidharzprodukten, Netzbau, Montage - Vergießen einer Kabelmuffe, PCB-haltige Elektroisolierflüssigkeiten, Tätigkeit mit nicht verunreinigtem Schwefelhexalfluorid SF 6, Tränkanlage - Tränken , Umgang mit verunreinigtem SF 6.
Reinigen von Kabelenden_Kabelreiniger, Reinigen von Kabelenden _ Kabelreiniger in Spraydosen.
Themen: Einsatz von Arbeitsbühnen am Gabelstapler, Gabelstaplerbetrieb, Heben und Tragen, Tätigkeiten mit Hubladebühne/Ladebordwand an Fahrzeugen, Auslegerbühnen, Senkrecht-Hubarbeitsbühnen.
Diese Betriebsanweisungen sind Muster-Betriebsanweisungen; sie können nicht alle speziellen Gegebenheiten der Arbeitsplätze berücksichtigen, an denen sie eingesetzt werden sollen. Sie müssen daher vor ihrem Einsatz von der Unternehmensleitung oder von ihr beauftragten Personen an die konkreten Erfordernisse angepasst werden. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Element der Unterweisung, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken.
Einsatz von HubarbeitsbĂĽhnen, Einsatz von Stehleitern, innerbetrieblicher Transport, Ladungssicherung, Umgang mit Gabelstaplern, Verkehrssicherheit.
Was ist wichtig, um Gefahren bei Bauarbeiten abzuwenden? Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Ă„nderung und Beseitigung von baulichen Anlagen.
Die Gesundheitsgefahren, die vom einstigen Wunderstoff Asbest ausgehen, sind seit langem bekannt. 1993 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Doch auch noch heute sind Asbestkontakte möglich; in zahlreichen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern kann Asbest enthalten sein. Für Tätigkeiten an Gebäuden, Anlagen oder Geräten, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Betroffen können alle Gebäude in Deutschland sein, die bis zum 31.10.1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden. Um Unternehmen eine Handlungshilfe für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu geben, wurde diese Branchenlösung erarbeitet. Die Praxishilfe führt betroffene Gewerke und Beispiele für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand mit möglichem Asbestverdacht auf; sie gibt Handlungsempfehlungen für die auszuführenden Arbeiten und für die Entsorgung von Asbest. Weiterführende Verweise, ein Muster-Arbeitsblatt, eine Checkliste sowie ein Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung ergänzen die Ausführungen.
Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.
Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.