DGUV Regel 100-500 2.23 (BGR 500 2.23): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.23: Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau
Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.
