Inhalt:
Inhalt/Themen:
- Heben und Tragen (B049)
- Gabelstaplerbetrieb (B121)
- Einsatz von Arbeitsbühnen am Gabelstapler (B133)
- Tätigkeiten mit Hubladebühne/Ladebordwand an Fahrzeugen (B146)
- Auslegerbühnen (Gelenk-Teleskop-, Lkw- oder Anhängerbühne) (B213)
- Senkrecht-Hubarbeitsbühne (Scherenbühne) (B214)
Diese Betriebsanweisungen sind Muster-Betriebsanweisungen; sie können nicht alle speziellen Gegebenheiten der Arbeitsplätze berücksichtigen, an denen sie eingesetzt werden sollen. Sie müssen daher vor ihrem Einsatz von der Unternehmensleitung oder von ihr beauftragten Personen an die konkreten Erfordernisse angepasst werden. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Element der Unterweisung, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken.