Aus dem Inhalt: Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Rohrleitungsbauarbeiten, besondere Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit - bei Arbeiten in oder an Baugruben und Gräben, - bei Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten, - bei Instandhaltungsarbeiten, - bei Druck- und Dichtheitsprüfungen.
Augenoptik, Ausästarbeiten, Bau von Starkstromanlagen, Betriebe für elektrolytische und chemische Oberflächenbehandlung, Büchsenmacher, Dentallaboratorien, Druckerei, Edelsteinschleiferei, Elektriker, Elektromaschinenbau, Elektronikfertigung, Filmproduktion, Filmset, Gasversorgung, Gold- und Silberschmiede, Hörgeräteakustiker, Informationstechnik Schwerpunkt Bürosysteme, Informationstechnik Schwerpunkt Geräte und Systemtechnik, Instandhaltung, Kabelmesswagen, KFZ-Elektrik, Lichtspieltheater, Messebau, Metallbearbeitung, Musikinstrumentenbau, Orthopädietechnik, Papierverarbeitung, Photovoltaik-/Solaranlagen, Schuhherstellung, Schuhreparatur, Stromversorgung, Tafel- und kirchliche Geräte, Textilherstellung, Textilkonfektion, Textilpflege, Uhrmacher, Wasserversorgung.
Diese Verordnung dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Eine Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird.
Wichtige Themen: Geltungsbereich, Begriffe, Grundsätze, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, zulässige Abweichungen.
Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Bei Bauarbeiten im Erdreich stellen diese Leitungen nicht nur Hindernisse und Erschwernisse dar, sondern können, vor allem bei unvermutetem Antreffen oder unsachgemäßem Vorgehen, sogar zur Gefahr für die Beschäftigten und die nähere Umgebung werden. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse von Bauherren, Betreibern und Auftragnehmern, vor und während der Durchführung von Erdarbeiten größte Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
Neben Grundlagen der Planung behandelt die DGUV Information u. a. auch Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl von geeigneten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beim Einsatz an Arbeitsplätzen, an denen diese Betriebsmittel in erhöhtem Maße mechanischen, physikalischen oder chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind.
Maßnahmenkontrolle auf Bau- und Montagestellen im Netzbetrieb: Fernwärme, Gasversorgung, Kanalisation, Strom oder Wasserversorgung
Seit Herbst 2019 liegt eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“). Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen UVV Bauarbeiten und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten. Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 38 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Der Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen bietet eine gute Übersichtlichkeit.
Ortsveränderliche EuK nach DIN EN 61230 (VDE 0683-100): 2009-07 sind Sicherheitseinrichtungen und unterliegen den Anforderungen der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung. Eine Übersicht über Prüfkriterien bietet diese Kurzinformation.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.