DGUV Information 206-024: Schichtarbeit - (k)ein Problem?! Eine Orientierungshilfe für die Prävention
Schichtarbeit ist Arbeit zu verschiedenen, teils wechselnden oder ungewöhnlichen Tages- und Nachtzeiten. Jede Arbeit, die in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr früh mehr als 2 Stunden umfasst, gilt als Nachtarbeit. Mehr Informationen bietet die DGUV Information 206-024.
