Aus dem Inhalt: Grundlagen der baulichen Gestaltung, Einrichtungen zum regulären Betrieb des Silos, Konzepte zur Vorgehensweise bei Störungen, Brand- und Explosionsschutz.
Informationen zu Bauarten und Funktionsweisen von Schlüsseltransfersystemen ebenso wie zu ihrer Auswahl, Anbringung und Funktionsprüfung bietet die DGUV Information 203-087.
Diese Regel findet Anwendung auf den Umgang mit transportablen Silos. Transportable Silos sind ortsbewegliche Einrichtungen zur Lagerung von Schüttgut, die von oben oder von der Seite befüllt und nach unten oder zur Seite hin entleert werden. Der Umgang mit transportablen Silos umfasst das Befüllen, das Aufstellen, das Umsetzen, das Betreiben und die Instandhaltung.
Diese Regel findet Anwendung auf Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 definiert sind. Für Oberflächenbehandlungen in Räumen gilt die TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in Räumen und Behältern“. Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gilt auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 „Abwassertechnische Anlagen“ und die DGUV Regel 103-003 und 103-004 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas- sertechnischen Anlagen“. Für Arbeiten in Schächten und Kanälen von Fernwärmenetzen gilt auch die DGUV Regel 103-002 „Fernwärmeverteilungsanlagen“, für Arbeiten in Wärmekraft- werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“.
Die DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung beschreibt die Gefährdungen sowie die zu treffenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Dabei reichen die Gefährdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen bis zu Explosionsgefahren. Insbesondere wird auf die Themen Arbeiten in umschlossenen Räumen sowie das Retten von Beschäftigten aus Kanälen und Schächten eigegangen.
Besondere Hygienemaßnahmen sind im Dentallabor erforderlich.
Oft ist das "Nichtwissen" über einen Gefahrstoff die Ursache für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Vorgesetzte stehen in der Verantwortung, ihr Team aufzuklären und zu unterweisen. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Information. Die Broschüre unterstützt Vorgesetzte und die am Arbeitsschutz beteiligten Personen im Betrieb dabei, Betriebsanweisungen zu erstellen und wirksam einzusetzen.
Die Schrift informiert u. a. über die Laserklassen, über die Bereitstellung und Nutzung von Lasern sowie über Schutzmaßnahmen.
Aus dem Inhalt: Einsteigen in umschlossene Räume, persönliche Hygiene und Hautschutz, persönliche Schutzausrüstungen, Messen - Ermittlung gefährlicher Arbeitsatmosphäre, Rettung und Erste Hilfe.
Die Anleitung zur Ersten Hilfe im Betrieb gibt wertvolle Handlungshinweise, z. B. zu Herzdruckmassage, Beatmung, zum Vorgehen bei Knochenbrüchen, Verbrennungen oder Verätzungen.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.