Aus dem Inhalt: Brennbare FlĂŒssigkeiten mĂŒssen gekennzeichnet werden. Was bedeutet der Gefahrenhinweis H 226? Welche Bedeutung hat das Piktogramm GHS 02 "Flammensymbol" und der Gefahrenhinweis H 225 auf einem FlĂŒssigkeitsbehĂ€lter?
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, muss ĂŒber ihre Wirkung und die notwendigen SchutzmaĂnahmen informiert sein. Die Verantwortung dafĂŒr tragen die Vorgesetzten. Lesen Sie, wie der sichere Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb systematisch und praktisch umgesetzt werden kann.
Seit 1989 dĂŒrfen Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Deutschland nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Es sind jedoch noch PCB-haltige Produkte und GerĂ€te im Umlauf, die ordnungsgemÀà entsorgt werden mĂŒssen.
LÀrm, Schneidewerkzeuge, Klebstoffe und StÀube - wie geht man sicher mit GefÀhrdungen in Druckverarbeitung und Buchbinderei um? Lesen Sie hier auch, worauf beim Transport, beim Heben, Tragen und Umsetzen von Lasten zu achten ist.
Welche sicherheitstechnischen Einrichtungen und SchutzmaĂnahmen mĂŒssen bei der UV-Trocknung beachtet werden? Die BroschĂŒre geht u. a. ein auf Grundlagen des Trocknungsprozesses, auf spezifische GefĂ€hrdungen der UV-Trocknung sowie auf Sicherheitschecks vor Inbetriebnahme und fĂŒr den Betrieb von UV-Druckmaschinen.
Die DGUV Information 213-034 bietet Hilfestellung bei der Umsetzung der CLP-Verordnung.
Das Betreiben eines Kernkraftwerkes umfasst hier alle TÀtigkeiten, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wie auch die Arbeiten, die in einer stillgelegten Anlage notwendig sind, und alle geplanten TÀtigkeiten zur Störfallbeherrschung und zur Störfallfolgenbeseitigung.
Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von BĂ€dern" soll fĂŒr die Sicherheit und Gesundheit von BeschĂ€ftigten in HallenbĂ€dern, FreibĂ€dern, soweit anwendbar einschlieĂlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen BĂ€dern angewendet werden. Sie gibt den Betreibern von BĂ€dern Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, AusrĂŒstung und Betrieb.
Diese Regel findet Anwendung auf den Umgang mit transportablen Silos. Transportable Silos sind ortsbewegliche Einrichtungen zur Lagerung von SchĂŒttgut, die von oben oder von der Seite befĂŒllt und nach unten oder zur Seite hin entleert werden. Der Umgang mit transportablen Silos umfasst das BefĂŒllen, das Aufstellen, das Umsetzen, das Betreiben und die Instandhaltung.
Diese Regel ïŹndet Anwendung auf Arbeiten in BehĂ€ltern, Silos und engen RĂ€umen, die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 deïŹniert sind. FĂŒr OberïŹĂ€chenbehandlungen in RĂ€umen gilt die TRGS 507 âOberïŹĂ€chenbehandlungen in RĂ€umen und BehĂ€lternâ. FĂŒr Arbeiten in BehĂ€ltern und engen RĂ€umen von abwassertechnischen Anlagen gilt auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 âAbwassertechnische Anlagenâ und die DGUV Regel 103-003 und 103-004 âArbeiten in umschlossenen RĂ€umen von abwas- sertechnischen Anlagenâ. FĂŒr Arbeiten in SchĂ€chten und KanĂ€len von FernwĂ€rmenetzen gilt auch die DGUV Regel 103-002 âFernwĂ€rmeverteilungsanlagenâ, fĂŒr Arbeiten in WĂ€rmekraft- werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 âWĂ€rmekraftwerke und Heizwerkeâ.
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Eine Ăbersicht der bei den UnfallversicherungstrĂ€gern aktuell gĂŒltigen UnfallverhĂŒtungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.