Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung regelt diese Verordnung Grundsätze und Anforderungen für die Vorsorge sowie Schutzmaßnahmen bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs.
Diese Verordnung gilt dem Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut.
Diese Verordnung findet Anwendung auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder ihre Inbetriebnahme, wie sind Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen? Diese und weitere Informationen lesen Sie in der Maschinenverordnung.
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Diese Verordnung geht u. a. ein auf das Bereitstellen neuer persönlicher Schutzausrüstungen auf dem Markt. Persönliche Schutzausrüstungen sind Vorrichtungen und Mittel, die zur Abwehr von Gefahren bestimmt sind und am Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen werden.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.