Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV
Diese Verordnung geht u. a. ein auf das Bereitstellen neuer persönlicher Schutzausrüstungen auf dem Markt. Persönliche Schutzausrüstungen sind Vorrichtungen und Mittel, die zur Abwehr von Gefahren bestimmt sind und am Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen werden.
