Coronavirus: Branchenspezifische Handlungshilfe "Filmproduktion" (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)
Der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kommt in Zeiten von Corona besondere Bedeutung zu. Ziel muss es sein, Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dabei unterstützt die branchenspezifische Handlungshilfe – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard mit Empfehlungen für Filmproduktionen. Diese reichen von Hinweisen zur Unterweisung der Beschäftigten über Angaben zu Reinigung, Catering und Tontechnik bis hin zu Anmerkungen zum Verhalten in der Garderobe sowie zum Umgang mit Requisiten und Arbeitsmitteln.