Jedes Unternehmen in Deutschland wird automatisch Mitglied in der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Ihre Mitarbeitenden sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert – und Sie sind vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Die Willkommensbroschüre informiert Mitgliedsbetriebe über die Leistungen der BG ETEM sowie über die Pflichten der Unternehmensleitung in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie listet wichtige Kontaktdaten auf und fasst abschließend das Wichtigste in Kürze zusammen.
Gefährdungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind, und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten, ist eine Kernforderung des Arbeitsschutzgesetzes an den Arbeitsgeber. Hier finden Sie Hilfestellung für Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Das Aufbauseminar "Feinmechanik, Metallwaren, ärztliche Instrumente" der U-Modell-Reihe bietet Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten das passende Rüstzeug, um sicheres und gesundes Arbeiten im Rahmen des Unternehmermodells zu organisieren.
Die Satzung regelt die Zuständigkeit der BG ETEM. Unter anderem informiert sie über die Verfassung der BG ETEM und über die Anzeige- und Unterstützungspflicht der Unternehmerinnen und Unternehmer. Unten finden Sie die Satzung in der Fassung der 8. Änderung.
Der Leitfaden zur Ermittlung grundlegender Ursachen von Arbeitsunfällen in kleinen und mittelständischen Unternehmen basiert auf einer Unternehmensbefragung, auf vertiefenden Interviews in verschiedenen Unternehmen sowie auf der Sichtung von "Best Practices" und benannten Problemen bei der Analyse von Unfällen in der Praxis. Der Leitfaden verfolgt den Ansatz ganzheitlicher Unfallanalyse (auch Root-Cause Analysis genannt), um bei tiefer liegenden Ursachen der Unfallereignisse anzusetzen und so Missstände an den "Wurzeln" zu beseitigen und nachhaltige Lösungen zu finden.
Ihr Unternehmen ist bei der BG ETEM versichert. Erfahren Sie hier in KĂĽrze, wie unsere Aufgaben und Leistungen konkret aussehen.
Betriebsräte sind wichtige Akteure in der Arbeitssicherheit. Hier finden Betriebsratsmitglieder Anregungen, um ihre Einflussmöglichkeiten für den Arbeitsschutz voll auszuschöpfen.
Der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kommt in Zeiten von Corona besondere Bedeutung zu. Ziel muss es sein, Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dabei unterstützt die branchenspezifische Handlungshilfe – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard mit Empfehlungen für Filmproduktionen. Diese reichen von Hinweisen zur Unterweisung der Beschäftigten über Angaben zu Reinigung, Catering und Tontechnik bis hin zu Anmerkungen zum Verhalten in der Garderobe sowie zum Umgang mit Requisiten und Arbeitsmitteln.
Wichtig für die Organisation des Arbeitsschutzes: der Aushang für die betriebsärztliche Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.
Diese Software unterstützt bei der Erstellung betriebsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen; sie bietet Instrumente zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, branchenspezifische Muster-Kataloge, Bearbeiter- und Terminverwaltung, eine Auswahl an grundlegenden Vorschriften- und Gesetzestexten sowie Importmöglichkeiten für betriebliche Kataloge, die mit Vorgängerversionen erstellt wurden.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.