DGUV Information 201-022 (BGI 802): Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung
Bei Arbeiten in Rohrleitungen, Schächten oder umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen mit mehr als 1 m Tiefe muss mindestens eine zweite Person über Tage zur Sicherung anwesend sein. Diese und weitere Informationen lesen Sie in der DGUV Information 201-022.