In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sicht in den Arbeitsraum beeinträchtigt wird (z. B. durch ein zu kleines Sichtfenster), der mögliche Arbeitstakt nicht erreicht wird oder Tätigkeiten ohne Manipulation überhaupt nicht möglich sind (z. B. beim Einrichten oder bei der Fehlersuche und -beseitigung). Werden die Schutzeinrichtungen der Maschine infolgedessen manipuliert, liegt eine vorhersehbare Fehlanwendung vor, die der Hersteller bereits bei der Maschinenkonstruktion hätte berücksichtigen müssen. Diese DGUV Information richtet sich an Hersteller sowie Personen, die Maschinen und Anlagen konstruieren. Sie hilft zu prüfen, ob die angewandten technischen und organisatorischen Gestaltungsgrundsätze ausreichen, die Manipulation von Schutzeinrichtungen zu verhindern.
Diese Information gibt Hinweise zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen an transportablen elektrischen Arbeitsmitteln (z. B. Baustellenkreissägen, Schweißgeräte) sowie an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln, die innerhalb oder außerhalb des Unternehmens benutzt oder bereitgestellt werden (z. B. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte).
Diese DGUV Information bezieht sich auf das Errichten und Demontieren von sowie das Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie zugehöriger Tragkonstruktionen und Zusatzeinrichtungen auf Dächern und die damit verbundenen Nebentätigkeiten.
Diese Information findet Anwendung auf Ausästarbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen mit Nennwechselspannungen bis 380 kV. Auf Grundlage bestehender Normen gibt sie Hinweise auf einzuhaltende Schutzabstände zu unter Spannung stehenden Anlagenteilen sowie Hinweise zu zulässigen Arbeitsverfahren.
Die DGUV Information behandelt nicht nur allgemeine Grundsätze, sondern auch beispielhafte Ausführungen aus der Praxis.
Die DGUV Information befasst sich u. a. mit MaĂźnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag, Auswahl von Betriebsmitteln sowie Instandsetzung, Wartung und wiederkehrenden PrĂĽfungen
Allgemeine Verhaltensregeln bei verletzten/erkrankten Personen
Welche Anforderungen werden an absaug- und raumlufttechnische Anlagen gestellt, wenn mit KĂĽhlschmierstoffen gearbeitet wird? Systematische Untersuchungen in Betrieben fĂĽhrten zu den vorgeschlagenen MaĂźnahmen.
Diese Handlungshilfe können Sie als Dokumentation für die erstmalige Inbetriebnahme von Absauganlagen nutzen, ebenso für den Nachweis jährlicher Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen.
Achtung! Gefahr der Selbstentzündung Inhalt: ölgetränkte Tücher
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.