Die DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“ enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bietet damit unter anderem den verantwortlichen Personen eine Handlungshilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie Hilfestellung für die Erfüllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), technischer Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS), technischer Regeln zur Gefahrstoffverordnung (TRGS).
Aufstellungsräume für Chlorungseinrichtungen, Anforderungen an sowie Betrieb von Chlorungseinrichtungen - diese und weitere Aspekte behandelt die DGUV Information 203-086.
Aus dem Inhalt: Alleinarbeit in Kabelschächten, allgemeine Gefährdungen und Gefährdungen bei Arbeiten in unterirdischen TK-Linien, persönliche Schutzausrüstung.
Zu den Schwerpunkten gehören neben den Arbeiten an Rohbiogasleitungen auch die Eigenschaften von und Gefährdungen durch Rohbiogas.
Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.
In dieser DGUV Information 203-093 werden Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung betrachtet, bei denen die Laserstrahlung während des Betriebes zumindest teilweise offen und zugänglich ist
Diese Information findet Anwendung auf Arbeiten an Funkstandorten. Sie unterstützt die Unternehmerin oder den Unternehmer dabei, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Bei Bauarbeiten im Erdreich stellen diese Leitungen nicht nur Hindernisse und Erschwernisse dar, sondern können, vor allem bei unvermutetem Antreffen oder unsachgemäßem Vorgehen, sogar zur Gefahr für die Beschäftigten und die nähere Umgebung werden. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse von Bauherren, Betreibern und Auftragnehmern, vor und während der Durchführung von Erdarbeiten größte Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.
SicherungsmaĂźnahmen gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und StraĂźenverkehr, Schutz gegen Absturz, Umgang mit HubarbeitsbĂĽhnen, Einsatz von Leitern, SicherheitsmaĂźnahmen gegen Gefahren durch unter Spannung stehende Teile der Fahrleitungsanlage - diese und weitere Aspekte behandelt die DGUV Information 203-019.
Neben Grundlagen der Planung behandelt die DGUV Information u. a. auch Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.