Diese Regel findet Anwendung auf Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 definiert sind. Für Oberflächenbehandlungen in Räumen gilt die TRGS 507 „Oberflächenbehandlungen in Räumen und Behältern“. Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gilt auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 „Abwassertechnische Anlagen“ und die DGUV Regel 103-003 und 103-004 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas- sertechnischen Anlagen“. Für Arbeiten in Schächten und Kanälen von Fernwärmenetzen gilt auch die DGUV Regel 103-002 „Fernwärmeverteilungsanlagen“, für Arbeiten in Wärmekraft- werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“.
Wichtige Themen: Geltungsbereich, Begriffe, Grundsätze, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, zulässige Abweichungen.
Aus dem Inhalt: Alleinarbeit in Kabelschächten, allgemeine Gefährdungen und Gefährdungen bei Arbeiten in unterirdischen TK-Linien, persönliche Schutzausrüstung.
Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.
Neben Grundlagen der Planung behandelt die DGUV Information u. a. auch Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl von geeigneten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beim Einsatz an Arbeitsplätzen, an denen diese Betriebsmittel in erhöhtem Maße mechanischen, physikalischen oder chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind.
Kühlschmierstoffe können viele chemische Zusätze mit gesundheitsschädigender Wirkung auf Haut und Atemwege enthalten. Informieren Sie sich hier in Kürze über geeignete Schutzmaßnahmen.
Maßnahmenkontrolle auf Bau- und Montagestellen im Netzbetrieb: Fernwärme, Gasversorgung, Kanalisation, Strom oder Wasserversorgung
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zudem einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Seit Herbst 2019 liegt eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“). Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen UVV Bauarbeiten und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten. Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 38 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Der Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen bietet eine gute Übersichtlichkeit.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.