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Inhalt:

Grundlegende Informationen zur Unfallverhütung bietet die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention". Für die Festlegung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten nennt sie wichtige Kriterien. Ergänzend hilft die Handlungsanleitung der BG ETEM, einen Richtwert für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu finden. Der Richtwert basiert zum einen auf der Beschäftigtenanzahl und zum anderen – in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 – auf der Zuordnung des Betriebs zu einer von drei Betreuungsgruppen mit unterschiedlich hohen Gefährdungen. Nach Überprüfung des Richtwerts anhand der weiteren Kriterien, die in der DGUV Vorschrift 1 genannt und in der Handlungsanleitung näher erläutert sind, kann die passende Anzahl der Sicherheitsbeauftragten bestimmt werden.