DGUV Regel 112-201 (BGR 201): Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken müssen deutlich sichtbar und dauerhaft mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese und weitere Informationen lesen Sie in der DGUV Regel 112-201.