Die DGUV Information geht ein auf Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs-, Brandschutz- und Handzeichen.
Die Spielfilmhandlung in Kürze: Jens Markwardt ist Abteilungsleiter eines mittelständischen Unternehmens. Er nimmt es mit der Arbeitssicherheit besonders genau. Übertrieben genau, finden die ihm unterstellten Meister, angesichts des ständig wachsenden betrieblichen Drucks. Der Abteilungsleiter erzählt ihnen, wie es Jahre zuvor in seinem Bereich zu einem tödlichen Unfall kam, nachdem er als Verantwortlicher die Missachtung einer Sicherheitsbestimmung zugelassen hatte. Jens Markwardt musste sich dafür vor Gericht verantworten.
Allgemeine Verhaltensregeln bei verletzten/erkrankten Personen
In Überarbeitung - Seminar-Unterlagen für Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen, um ihr Team und ihren Betrieb eigenständig sicher und gesundheitsfördernd zu organisieren.
Seminar-Unterlagen für Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen, um ihr Team und ihren Betrieb eigenständig sicher und gesundheitsfördernd zu organisieren.
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die von Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.