42 Artikel fĂĽr Branche: SpartenĂĽbergreifendes

Gefundene Artikel: 42
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    VISION ZERO Guide

    Sieben goldene Regeln zur Umsetzung des VISION ZERO-Konzepts im Wirtschaftssektor Energiewirtschaft

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    DGUV Vorschrift 38 (BGV C22): Bauarbeiten

    Was ist wichtig, um Gefahren bei Bauarbeiten abzuwenden? Bauarbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Ă„nderung und Beseitigung von baulichen Anlagen.

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    DGUV Regel 100-500 2.23 (BGR 500 2.23): Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.23: Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung fĂĽr den Hoch- und Tiefbau

    Die DGUV Regel informiert u. a. über die Werkstückführung, die Werkzeugsicherung, das Einhalten der höchstzulässigen Drehzahl und das Einhalten des Mindesteinspannbereichs von Hobelmessern.

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    DGUV Regel 100-500 2.12 (BGR 500 2.12), Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.12: Betreiben von Erdbaumaschinen

    Aus dem Inhalt: Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden. Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.

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    DGUV Information 203-077 (BGI 5188): Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen (englische Fassung)

    Diese Information bietet Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens.

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    DGUV Information 201-052 (BGR 236): Rohrleitungsbauarbeiten

    Aus dem Inhalt: Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Rohrleitungsbauarbeiten, besondere Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit - bei Arbeiten in oder an Baugruben und Gräben, - bei Arbeiten in Rohrleitungen und Schächten, - bei Instandhaltungsarbeiten, - bei Druck- und Dichtheitsprüfungen.

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    DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    Wichtige Themen: Geltungsbereich, Begriffe, Grundsätze, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, zulässige Abweichungen.

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    DGUV Information 203-017 (BGI 759): Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen

    Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Bei Bauarbeiten im Erdreich stellen diese Leitungen nicht nur Hindernisse und Erschwernisse dar, sondern können, vor allem bei unvermutetem Antreffen oder unsachgemäßem Vorgehen, sogar zur Gefahr für die Beschäftigten und die nähere Umgebung werden. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse von Bauherren, Betreibern und Auftragnehmern, vor und während der Durchführung von Erdarbeiten größte Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.

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    DGUV Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen

    Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl von geeigneten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beim Einsatz an Arbeitsplätzen, an denen diese Betriebsmittel in erhöhtem Maße mechanischen, physikalischen oder chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind.

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    DGUV Regel 101-038: Bauarbeiten

    Seit Herbst 2019 liegt eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“). Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen UVV Bauarbeiten und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten. Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 38 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Der Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen bietet eine gute Übersichtlichkeit.

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Ăśbersicht DGUV Vorschriften

Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.