DGUV Vorschrift 77 (BGV D33): Arbeiten im Bereich von Gleisen
Die DGUV Vorschrift befasst sich u. a. mit den Pflichten des Unternehmers, den Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Bereich von Gleisen, der Warnkleidung sowie mit dem Verhalten im Gleisbereich und dem Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten.
