Inhalt:
Inhalt/Themen:
- Toluolhaltiger Lösemittel-Klebstoff (B052)
- Lösungsmittelhaltiger Klebstoff auf Polychloropren-Basis, toluolfrei (B064)
- Reiniger und Verdünner auf Acetonbasis (B067)
- Schu- und Orthopädieschuhmacher (B070)
- Halogenierungsmittel (B071)
- Gummilösung (B076)
- Polyurethan-Klebstoff (B077)
- Buchenholzstaub (B078)
- Color-Spray (versch. Farben) (B079)
- Lösemittelhaltige Reinigungs-, Ausputz-, Färbe- und Politurflüssigkeit (B080)
- Polyurethan-Vorstrich (B081)
- Harze, Schäume, Spachtel, Füllmasse und Härter (B092)
- Gefahrstoffbezeichnung B-Komponente (B110)
- PUR-Hotmelt (B116)
- Arbeiten an Ausputzmaschinen (B125)
- Bedienen von Maschinen in der Stepperei (B127)
- Umgang mit Schuhmachermesser (B144)
- Bedienen der Absatz- und Sohlenpresse (B145)
- Bedienen der Karrenbalkenstanze (B208)
- Bedienen der Schärfmaschine (B209)
Diese Betriebsanweisungen sind Muster-Betriebsanweisungen; sie können nicht alle speziellen Gegebenheiten der Arbeitsplätze berücksichtigen, an denen sie eingesetzt werden sollen. Sie müssen daher vor ihrem Einsatz von der Unternehmensleitung oder von ihr beauftragten Personen an die konkreten Erfordernisse angepasst werden. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Element der Unterweisung, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken.