Wenn bei Tätigkeiten alveolengängige quarzhaltige Stäube freigesetzt werden, kann das Krebs erzeugen – z.B. bei der Verarbeitung von Einbettmassen in Dentallaboratorien. Eine mit dem Verfahrens- und Stoffspezifischen Kriterium erstellte Gefährdungsbeurteilung sichert, dass alle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden.