Nur keine Hilfe ist falsche Hilfe. Für eine Herzdruckmassage den Handballen auf die Brustmitte legen und pro Minute mit beiden Händen 100 bis 120 Mal kräftig drücken - z.B. im Takt des Bee-Gees-Hits "Stayin' Alive". Ein Motiv der Plakatkampagne 2020 der BG ETEM.
Kurz-Informationen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) mit Automatisiertem Externen Defibrillator (AED) sowie allgemeine Hinweise fĂĽr Ersthelfer.
Bei akuten Hitzeerkrankungen gilt in allen Fällen: Betroffene in kühlere Umgebung (z.B. Schatten) und bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen. Weitere Kurz-Informationen lesen Sie hier.
Allgemeine Verhaltensregeln bei verletzten/erkrankten Personen
Laufzeit: 8:43 Min. Inhalt: Bei Notfällen in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen müssen in Not geratene oder durch Unfall verletzte Kollegen schnell und sicher gerettet werden. Kann dies ein Mitarbeiter ohne Hilfe der Feuerwehr schaffen? Bringt er sich nicht dabei selber in Gefahr? Auf diese Fragen wird in diesem Film eingegangen. Der Film soll Unterweisungen im Unternehmen unterstützen. Er kann aber nicht eine Rettungsübung ersetzen. "Retten eines Kollegen aus der Kanalisation" ist neben weiteren Filmen Bestandteil der DVD "Sicheres Arbeiten in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung".
Die DGUV Regel befasst sich v. a. mit Maßnahmen zur Sicherstellung einer Hilfeleistung beim Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlichen Alleinarbeiten.
Aus dem Inhalt: Anforderungen an Taucher, Taucherlehrbetrieb, Signalmann und Taucherhelfer. Organisation des Tauchvorgangs, Prüfung der Taucherausrüstung, Verhalten bei Unfällen.
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die von Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
Unsere pdf-Dateien sind derzeit teilweise nicht barrierefrei. Sie werden ersetzt, sobald eine barrierefreie Version vorliegt.
Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.