Diese Regel gilt fĂŒr das Betreiben von WĂ€rmekraftwerken, Heizwerken und Anlagen zur thermischen Behandlung von AbfĂ€llen (MĂŒllverbrennungsanlagen) mit einer FeuerungswĂ€rmeleistung von 5 MW und mehr.
Aus dem Inhalt: Grundlagen der baulichen Gestaltung, Einrichtungen zum regulÀren Betrieb des Silos, Konzepte zur Vorgehensweise bei Störungen, Brand- und Explosionsschutz.
GefÀhrdungen durch BrÀnde und Explosionen, Anforderungen an RÀume und bauliche Einrichtungen, Verarbeitung und Lagerung von Lacken - dies und mehr behandelt die DGUV Information 209-046.
Diese Regel ïŹndet Anwendung auf Arbeiten in BehĂ€ltern, Silos und engen RĂ€umen, die nach Abschnitt 2 Nr. 1 und 2 deïŹniert sind. FĂŒr OberïŹĂ€chenbehandlungen in RĂ€umen gilt die TRGS 507 âOberïŹĂ€chenbehandlungen in RĂ€umen und BehĂ€lternâ. FĂŒr Arbeiten in BehĂ€ltern und engen RĂ€umen von abwassertechnischen Anlagen gilt auch die DGUV Vorschrift 21 und 22 âAbwassertechnische Anlagenâ und die DGUV Regel 103-003 und 103-004 âArbeiten in umschlossenen RĂ€umen von abwas- sertechnischen Anlagenâ. FĂŒr Arbeiten in SchĂ€chten und KanĂ€len von FernwĂ€rmenetzen gilt auch die DGUV Regel 103-002 âFernwĂ€rmeverteilungsanlagenâ, fĂŒr Arbeiten in WĂ€rmekraft- werken und Heizwerken gilt auch die DGUV Regel 103-009 âWĂ€rmekraftwerke und Heizwerkeâ.
Die DGUV Regel 103-602 Branche Abwasserentsorgung beschreibt die GefĂ€hrdungen sowie die zu treffenden MaĂnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der BeschĂ€ftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewĂ€hrleisten. Dabei reichen die GefĂ€hrdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen bis zu Explosionsgefahren. Insbesondere wird auf die Themen Arbeiten in umschlossenen RĂ€umen sowie das Retten von BeschĂ€ftigten aus KanĂ€len und SchĂ€chten eigegangen.
Ziel der BroschĂŒre ist es, Lösungen fĂŒr den sicheren Einsatz von Lösemitteln und die Substitution weniger geeigneter Lösemittel sowie die sachgerechte Anwendung von UV-Farben aufzuzeigen und die Anforderungen des Explosionsschutzes und der Sicherheitstechnik fĂŒr die Gestaltung von ArbeitsplĂ€tzen im Etikettendruck darzustellen.
Die DGUV Information 203-092 âArbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagenâ enthĂ€lt Hilfestellungen und Empfehlungen zu SchutzmaĂnahmen fĂŒr den Betrieb von Gasanlagen und den dort tĂ€tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bietet damit unter anderem den verantwortlichen Personen eine Handlungshilfe fĂŒr die DurchfĂŒhrung der GefĂ€hrdungsbeurteilung sowie Hilfestellung fĂŒr die ErfĂŒllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), technischer Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS), technischer Regeln zur Gefahrstoffverordnung (TRGS).
Aus dem Inhalt: Alleinarbeit in KabelschĂ€chten, allgemeine GefĂ€hrdungen und GefĂ€hrdungen bei Arbeiten in unterirdischen TK-Linien, persönliche SchutzausrĂŒstung.
Die DGUV Information 203-022 fasst die in verschiedenen Rechtsnormen vorhandenen Anforderungen, bezogen auf Siebwaschanlagen, zusammen. Sie ist vor allem als Entscheidungshilfe fĂŒr die Anwender gedacht und soll Anlagenhersteller sowie Betreiber bei der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten unterstĂŒtzen.
FĂŒr den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder GefĂ€hrdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen fĂŒr brandschutzrelevante Themen zur VerfĂŒgung stehen. Diese DGUV Information beschreibt die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen fĂŒr die Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation.
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Eine Ăbersicht der bei den UnfallversicherungstrĂ€gern aktuell gĂŒltigen UnfallverhĂŒtungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.