Diese Information findet Anwendung bei der Beurteilung einer möglichen Beeinflussung von Implantaten durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Sie dient der Anwendung der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (BGV/GUV-V B11).
Regelmäßig wechseln zwischen Sitzen und Stehen, die Höhe der Arbeitsfläche richtig einstellen, für ausreichend Bewegungsfreiraum sorgen - diese und weitere Maßnahmen helfen, die Belastungen an Montagearbeitsplätzen zu reduzieren.
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die von Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
Informationen zu unseren Preisen und Freimengen, zur Lieferung und Nutzung sowie zu Sonderregelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informationen zur Nutzung der bei der BG ETEM erworbenen Medien erhalten Sie in unseren Lizenzbedingungen fĂĽr die Nutzung der audiovisuellen Medien der BG ETEM.
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Eine Übersicht der bei den Unfallversicherungsträgern aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herunterladen.