Handschuhe tragen während der Arbeit an einer abgehängten Decke

Arbeiten hinter schlecht einsehbaren Öffnungen – z. B. bei abgehängten Decken – können wegen scharfkantiger Grate gefährlich sein. Deshalb sollten geeignete Handschuhe getragen werden.

Mehrere Fälle, wie sie in der betrieblichen Praxis häufig vorkommen: Beim Abisolieren hat sich Michael Mager, Mitarbeiter eines Elektrofachbetriebs, mit einem Messer die Daumenkuppe abgetrennt (dieser und alle folgenden Namen wurden geändert, d. Red.). Dominik Müller wollte nur ein Leerrohr zuschneiden. Dabei zerbrach jedoch die Spitze der Messerklinge und bohrte sich in seine Hand.

Weiteres Beispiel: In einer Zwischendecke sollten Leitungen verlegt werden. Der junge Elektriker Lars Krüger wollte den Kopf und die Hände in die Revisionsöffnung bringen und bestieg dazu eine Stehleiter. Beim Festhalten am Metallrahmen der Öffnung spürte er einen heftigen Schmerz, weil er sich mit der Hand an überstehenden scharfkantigen Schrauben verletzte. Durch den Schreck fiel Krüger von der Leiter und riss dabei noch einen Teil der Decke mit. Neben einer stark blutenden Handverletzung zog er sich auch noch eine Dehnung im Fußgelenk zu.

So oder so ähnlich lesen sich viele Unfallmeldungen, die bei der BG ETEM eingehen. Schlimmer kann es werden, wenn Wunden nicht sachgerecht keimfrei versorgt werden und sich entzünden. Das hat schon manchen Finger gekostet. Auch Sehnen oder Nerven können schnell in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die nüchterne Statistik weist für das Elektrohandwerk über Jahre hinweg zwischen 1.500 und 2.000 meldepflichtige Unfälle (d. h. mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) pro Jahr durch Schnittverletzungen aus. Dabei offenbart sich hier nur die Spitze des Eisbergs: Zahlreiche Verletzungen, die für die Betroffenen durchaus sehr schmerzhaft sein können, zählen nicht zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Aber auch die nicht meldepflichtigen Unfälle verursachen

  • Unterbrechungen der Arbeit,
  • häufig Kosten durch ärztliche Behandlungen und den Arbeitsausfall sowie
  • meistens auch Störungen im betrieblichen Arbeitsablauf, wenn der Verletzte zeitweise ersetzt werden muss. Der Chef oder die Chefin muss den Kunden dann erklären, warum der Termin nicht eingehalten werden kann.

Unfallursachen

Für jede Arbeit gibt es geeignetes Werkzeug. Es wird aber offenbar nicht immer benutzt. So werden zum Beispiel beim Abmanteln oder Abisolieren von Kabeln leider auch noch Messer mit offenen Klingen benutzt. Hier ist das Verletzungsrisiko sehr hoch, gerade wenn zum Körper bzw. zur zweiten Hand hin geschnitten wird. Die ersparte Zeit, weil das richtige Werkzeug gerade nicht zur Hand ist, wird mitunter teuer erkauft.

Arbeiten hinter schlecht einsehbaren Öffnungen – z. B. bei abgehängten Decken – können wegen scharfkantiger Grate gefährlich sein. Deshalb sollten geeignete Handschuhe getragen werden.

Das Foto zeigt Hände die geeignete Handschuhe tragen während der Arbeit an einer abgehängten Decke.Das Foto zeigt Hände die geeignete Handschuhe tragen während der Arbeit an einer abgehängten Decke.

Öffnungen wie z. B. Revisionsklappen bei einer abgehängten Decke bergen besondere Risiken – etwa hervorstehende Schrauben oder scharfkantige Metallprofile, die nicht direkt sichtbar sind. An Leuchten, weißer Ware oder anderen Geräten finden sich häufig scharfe Kanten oder nicht entgratete Metallteile. Wenn man sich nicht vorher davon überzeugt hat, dass der Hersteller sorgfältig entgratet hat, sollten die Beschäftigten hier unbedingt Handschuhe benutzen.

Hält der Mitarbeiter Stecker o. Ä. beim Zusammenbauen oder Anschließen in der Hand, kann der Schraubendreher abrutschen. Das Ergebnis ist häufig eine Stichverletzung. Besser ist es, eine feste Unterlage zu verwenden oder zumindest Handschuhe zu tragen. Auch in anderen Arbeitssituationen kann die werkzeugführende Hand abrutschen und verletzt werden.

Handwerker mit Schraubendreher und Stecker ohne Handschuhe

Eine solche Arbeitsweise kann zu einer Stichverletzung führen. Besser ist es, eine feste Unterlage zu verwenden oder Handschuhe zu tragen.

So beugen Sie Schnittverletzungen vor

  • Profis im Handwerk arbeiten sicher und benutzen geeignetes Werkzeug. Es sollte immer in gutem Zustand sein. Stumpfe Messer oder Sägen müssen nachgeschärft oder ersetzt werden.
  • An gut ausgeleuchteten Arbeitsplätzen ist das Verletzungsrisiko geringer. An schlecht einsehbaren Stellen wie Deckenöffnungen leisten kleine LED-Leuchten gute Dienste. Auf keinen Fall ins „Unbekannte“ greifen, ohne die Hände zu schützen.
  • Bestimmte Arbeiten, z. B. die Montage großer oder schwerer Deckenleuchten, sollten immer von zwei Personen ausgeführt werden. So lässt sich die Leuchte sicher halten, die zweite Person kann die Leuchte befestigen. Der Vorteil: Der zusätzliche Zeitaufwand der zweiten Person ist gering, die Arbeit kann insgesamt sicherer und in kürzerer Zeit abgeschlossen werden.
  • Arbeiten, bei denen die Hände Kontakt mit scharfen Kanten, Graten oder sonstigen spitzen Gegenständen haben könnten, dürfen nur mit geeigneten Handschuhen ausgeführt werden. Die gibt es auch in Ausführungen, die den Tastsinn kaum beeinträchtigen und feinmechanische Tätigkeiten ermöglichen, aber dennoch ausreichenden Schutz sicherstellen. Bei der Auswahl sollten Betriebe sich von den Handschuhherstellern beraten lassen und ggf. mehrere Modelle testen.
  • Das Thema Schnittverletzungen sollte unbedingt bei den betrieblichen Arbeitsschutzunterweisungen behandelt werden, um alle Beschäftigten zu sensibilisieren. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Praxis genutzt werden.

Wenn’s doch passiert

Bei Verletzungen hilft zunächst der betriebliche Ersthelfer. Auch auf Bau- oder Montagestellen sollte immer gewährleistet sein, dass ein Ersthelfer anwesend ist, unter Umständen auch von einem anderen Gewerk. Das richtige Erste-Hilfe-Material muss vor Ort sein, im Regelfall der Verbandkasten im Fahrzeug.

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass alle Verbandkästen regelmäßig überprüft werden. Aus Bequemlichkeit oder weil kein geeignetes Verbandmaterial vorhanden ist, Isolierband zu verwenden, ist eine sehr schlechte Idee. Es verschmutzt die Wunde und kann so zu schwerwiegenden Folgeschäden führen.

Kann die Wunde vor Ort nicht ordnungsgemäß versorgt werden, hilft nur die sofortige Vorstellung beim Arzt. Wenn die Verletzung eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus zur Folge hat oder voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist, muss der Verletzte zum Durchgangsarzt.

Jede Verletzung, auch wenn kein Erste-Hilfe-Material verwendet wurde, muss unbedingt dokumentiert werden. Entweder wird im Betrieb ein „Verbandbuch“ geführt oder der Verletzte bzw. ein Kollege füllt ein entsprechendes Dokumentationsblatt aus. Dabei geht es vor allem um den Nachweis, dass die Verletzung bei der Arbeit entstanden ist. Der Betrieb muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre vertraulich aufbewahren.

Dr. Ralph Hettrich

Speziell für das Elektrohandwerk wurde das Plakat „Könner sind keine Aufschneider“ entwickelt. Weitere wichtige Informationen zum Thema bietet die aktuelle Broschüre „Gesundheit im Elektrohandwerk – Sie haben es in der Hand!“. Sie steht unter www.bgetem.de, Webcode 11205644, bereit. Bestellnummer T 034 im Medienshop.

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