Wer im Home-Office arbeitet, ist bei einem Sturz auf dem Weg ins heimische Büro gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Auf der Treppe zum Büro, das im Kellergeschoss ihrer Wohnadresse eingerichtet ist, war eine Beschäftigte gestürzt und hatte sich eine Wirbelsäulenverletzung zugezogen. Da die Frau auf dem Weg zu einem vom Arbeitgeber angeordneten Telefongespräch war, habe sie die Treppe mit der „Handlungstendenz“ genutzt, mit dem Geschäftsführer ihres Arbeitgebers zu telefonieren, so das BSG. Deshalb habe sie einen versicherten Betriebsweg zurückgelegt.
aktenzeichen
Bundessozialgericht, B 2 U 28/17 R