Zahlreiche Farbsysteme, Verdünner, Verzögerer und Reiniger kommen im Siebdruck zum Einsatz. Neben einer Reihe anderer Lösemittel sind aromatische Kohlenwasserstoffe, Diacetonalkohol, Cyclohexanon, Methoxypropylacetat und Butoxyethylacetat wichtige Bestandteile. Mit dem abgesenkten Arbeitsplatzgrenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe stehen Betriebe vor neuen Herausforderungen, denn ergänzende Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind notwendig.
Gefährdungsbeurteilung mit Handlungsanleitung
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung konnten sich Siebdruckereien seit 2001 auf eine Handlungsanleitung (LASI-Veröffentlichung LV24) stützen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen herzuleiten, und in der Regel auf eigene Gefahrstoffmessungen verzichten. Auf der Basis zahlreicher Messungen hatte eine Arbeitsgruppe von Experten die Gefahrstoffexposition bewertet und die erforderlichen stofflichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen beschrieben. Unter diesen Rahmenbedingungen konnten die Grenzwerte (Summenindex) in der Vergangenheit sicher eingehalten werden.
Neue Erkenntnisse und Konsequenzen
Neue toxikologische Erkenntnisse zeigen, dass der bisherige Grenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe (100 mg/m3) keinen ausreichenden Schutz gegen eine Schädigung von Nerven und Leber sowie gegenüber Reizwirkungen an Augen und Atemwegen bietet. Wegen dieser Gesundheitsgefährdungen wurde der Arbeitsplatzgrenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe auf 50 mg/m3 gesenkt.
Bisherige Schutzmaßnahmen
a) Stoffliche Maßnahmen für Farben, Verdünner und Reiniger
- Flammpunkt muss oberhalb von 40 °C liegen
- Keine Produkte verwenden, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch mit den Gefahrenhinweisen H340, H350 und H360 gekennzeichnet sind
- Keine Produkte verwenden, die wegen hoher Toxizität mit den Gefahrenhinweisen H300, H301, H310, H311, H330, H331, H370 oder H372 gekennzeichnet sind
- Keine Gemische mit Isophoron (3,5,5-Trimethyl-2-cyclohexen-1-on) einsetzen
b) Technische Schutzmaßnahmen
- Ausreichende Raumlüftung sicherstellen
- Trockenhorden bei Verwendung über spezielle Erfassungseinrichtungen absaugen
- Durchlauftrockner wirksam absaugen; lösemittelbeladene Trocknungsluft vollständig erfassen und nach außen abführen; Wirksamkeit regelmäßig überprüfen
- Siebreinigungsplätze und andere Bereiche mit hoher Lösemittelbelastung räumlich abtrennen sowie gut be- und entlüften; nach dem Druckvorgang Siebe und Rakel nicht mit Lösemitteln im Druckraum reinigen
- Siebreinigungsbereiche entsprechend den Vorgaben der DGUV Information 203-022 gestalten
- Objektbezogene Absaugung des Farbmischplatzes gewährleisten
- Zusätzliche emissionsmindernde Maßnahmen bei regelmäßig hohen Farbaufträgen ergreifen
Daher müssen Betriebe die Schutzmaßnahmen weiterentwickeln und konsequent umsetzen, um die neuen Grenzwerte einzuhalten und damit den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nach wie vor zu gewährleisten. Da der Grenzwert halbiert wurde, sollten Unternehmen in erster Linie den Einsatz von aromatischen Kohlenwasserstoffen reduzieren bzw. diese substituieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollten sie Produkte mit keinen oder nur geringen Anteilen an aromatischen Kohlenwasserstoffen einsetzen.
Schutzmaßnahmen
Die bisher abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind zwar weiterhin aktuell, müssen aber noch konsequenter umgesetzt und ergänzt werden.
Der wesentlich niedrigere Arbeitsplatzgrenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe erfordert, dass Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, wie sie die genannten Schutzmaßnahmen ergänzen können. Welche Maßnahmen sich nach den Erfahrungen der BG ETEM dazu eignen, die Exposition zu mindern, zeigt die Übersicht.
Ergänzende Schutzmaßnahmen
- Reiniger ohne aromatische Kohlenwasserstoffe einsetzen (in den Sicherheitsdatenblättern häufig als Lösungsmittelnaphtha, C9-C14-Aromaten und Solvent Naphtha bezeichnet)
- Farbsysteme ohne oder mit reduziertem Anteil an aromatischen Kohlenwasserstoffen verwenden
- Raumlufttechnische Anlage mit Absaugung im hinteren unteren Bereich der Siebdruckmaschinen installieren
- Abdeckhauben mit einer Absaugung, die einen ganz leichten Unterdruck erzeugt, an Dreiviertel- und Vollautomaten anbringen
- Übergabestelle zwischen Druckwerk und Einlauf in den Durchlauftrockner mit Kapselung samt angeschlossener Absaugung versehen
c) Organisatorische Maßnahmen
- Für alle Tätigkeiten schriftliche Betriebsanweisung vorhalten und Beschäftigte unterweisen
- Farb- und lösemittelverschmutzte Putztücher in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern sammeln und Behälter täglich aus den Arbeitsräumen bringen
- Farben und Lösemittel am Arbeitsplatz nur in den notwendigen Mengen bereitstellen; Behälter immer geschlossen halten
- Verschüttete Farben und Lösemittel mit geeignetem saugfähigen Material aufnehmen
- Angetrocknete Farbreste mit Lösemitteln mit einem Flammpunkt > 60 °C entfernen
- Reinigungsmittel zur Zwischenreinigung des Siebes sparsam einsetzen, z. B. Annetzkannen
- Keine Sieböffner versprühen
- Essen, Trinken oder Rauchen in den Arbeitsräumen untersagen
d) Persönliche Schutzmaßnahmen
- Hautkontakt konsequent vermeiden
- Speziell für die eingesetzten Lösemittel geeignete Chemikalien-Schutzhandschuhe tragen
- Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen und gemäß Hautschutzplan verwenden
Ausblick
Für einige spezielle Anwendungen wird es vielleicht möglich sein, lösemittelhaltige Siebdruckfarben durch strahlungshärtende oder wasserbasierte Druckfarben zu ersetzen. Andere technische Anforderungen lassen sich nur mit lösemittelhaltigen Druckfarben umsetzen. In diesen Farben erfüllen die Lösemittel mehrere wichtige Funktionen:
- Lösen des verwendeten Bindemittels
- Einstellen der Viskosität
- Erzielen der notwendigen Trocknungseigenschaften
Kohlenwasserstoffhaltige Lösemittel sind dabei eine wichtige und notwendige Stoffgruppe und lassen sich nur schwer substituieren. Die Hersteller von Siebdruckfarben bieten dennoch erste Farbsysteme ohne bzw. mit reduzierten Anteilen an aromatischen Kohlenwasserstoffen an. Schon jetzt verfügbar sind zahlreiche Reiniger ohne aromatische Kohlenwasserstoffe. Speziell mithilfe lüftungstechnischer Maßnahmen können Siebdruckereien bereits jetzt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen.
Dr. Ehler Cuno