Diese Illustration zeigt Arbeitgeber und Arbeitnehmer während einer Vertreterversammlung.

Selbstverwaltung

Die BG ETEM hat wie alle Berufsgenossenschaften eine Selbstverwaltung. Das heißt, die „Betroffenen“ selbst – Arbeitgeber und Versicherte – wirken bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung mit. Prävention, Rehabilitation und Entschädigung werden so zum Gegenstand gelebter Sozialpartnerschaft. Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis fließen in die Arbeit der BG ein. Der Erfolg gibt dem Modell recht: In der 130-jährigen Geschichte der selbstverwalteten Unfallversicherung ist die Zahl der Arbeitsunfälle stetig gesunken.

Sozialwahl

Die Mitglieder der Selbstverwaltung wer-den alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt. Die letzte Wahl war am 31. Mai 2017. Sie war eine sogenannte Friedenswahl. Für die Vertreterversammlung heißt das: Arbeitgeber und Versicherte reichen je eine Vorschlagsliste ein, bei der so viele Bewerber benannt sind wie Mitglieder zu wählen sind. Die Vorgeschlagenen sind dann in die Vertreterversammlung gewählt.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremien der BG ETEM – sozusagen ihr Parlament. Jeweils 30 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten kommen zu zwei Sitzungen im Jahr zusammen. Sie sind unter anderem zuständig für alle Grundsatzentscheidungen und wählen den Vorstand sowie die hauptamtliche Geschäftsführung. Darüber hinaus erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften und entscheiden über den Gefahrtarif. Damit setzen die Mitglieder der Vertreterversammlung auch autonomes Recht der BG ETEM.

Vorstand

Der Vorstand der BG ETEM besteht aus jeweils 13 Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten. Sie werden von der Vertreterversammlung gewählt. Der Vorstand vertritt die BG ETEM nach innen und außen – auch vor Gericht. Er gibt die Grundsätze zur Verwaltung vor. Um das laufende Tagesgeschäft kümmert sich die Geschäftsführung. Der Vorstand empfiehlt unter anderem Beschlüsse für die Vertreterversammlung, erstellt Entscheidungsvorlagen, den Haushaltsplan und einen Jahresbericht.

Ehrenamt

In der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft engagieren sich Menschen aus den Branchen, für die die BG ETEM zuständig ist. Sie bringen ihre Erfahrungen und beruflichen Qualifikationen ein und sorgen so für qualifizierte Entscheidungen im Interesse der Arbeitgeber und Versicherten. Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich und eigenverantwortlich und sorgen somit für die Unabhängigkeit der BG ETEM von sonstiger staatlicher Verwaltung.

Ausschüsse

Vertreterversammlung und Vorstand bilden Ausschüsse. Dort werden z. B. für Prävention und Haushaltsangelegenheiten im Kreis fachlich spezialisierter Mitglieder Entscheidungsvorlagen und Empfehlungen erarbeitet. Darüber hinaus gibt es Renten- und Widerspruchsausschüsse. Sie werden von Vorstand und Vertreterversammlung besetzt, sind ihnen aber nicht unterstellt. Sie bestehen aus jeweils einem Mitglied der Arbeitgeber und der Versicherten so-wie einem nicht stimmberechtigten Vertreter der Verwaltung und befinden über Rentenanträge beziehungsweise Widersprüche.