„Jetzt handeln, sonst kann es teuer werden!“ „Ab 2018 verstärkte Kontrollen!“ Werbebriefe mit solchen Behauptungen flattern derzeit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern auf den Tisch. Darin geht es um die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Absender suggerieren, dass die Aufsichtsbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaften ab 2018 verstärkt kontrollieren, ob die Betriebe fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen erstellen.

Diese Aussage ist nicht korrekt. Es handelt sich vielmehr um einen Versuch, mit einer fingierten Warnung auf sich und die eigenen Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen.

Im Arbeitsschutzgesetz ist ausgeführt, dass die Beurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein muss. An dieser bereits seit Langem geltenden Rechtslage ändert sich auch 2018 nichts. Bei der Gefährdungsbeurteilung können sich die Betriebe von der BG ETEM unterstützen lassen.

www.bgetem.de/medien-service/medienwebc/gemeinsam-zu-gesunden-arbeitsbedingungen-mb-042

Broschüre und Online-Tool: Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen.