Elektrostatische Aufladungen treten in Druckereien häufig auf, zum Beispiel
- beim Abrollen einer Materialbahn von einer Rolle,
- durch Reibung mit ungeeigneten Putztüchern beim manuellen Reinigen sowie
- beim Umfüllen von Flüssigkeiten aus oder in isolierende Kunststoffbehälter.
Diese Vorgänge bewirken durch Ladungstrennung unterschiedliche elektrische Ladungen auf Gegenständen. Werden die Gegenstände angenähert, tritt ein Ladungsausgleich in Form eines elektrischen Funkens auf.
Gefährlich wird die elektrostatische Aufladung in Gegenwart einer explosionsfähigen Atmosphäre. Eine solche Atmosphäre kann schnell beim Umgang mit entzündbaren Lösemitteln entstehen, deren Flammpunkt in der Nähe oder unter-halb der Anwendungstemperatur liegt – z. B. Isopropanol, Ethanol, Ethylacetat, Spezialbenzin oder Testbenzin. Werden diese Lösemittel aus einem ungeeigneten isolierenden Kunststoffbehälter umgefüllt, kann der Entladungsfunke durch einen ungewollten Ladungsausgleich ausreichen, um z. B. ein vorhandenes Isopropanol-Luft-Gemisch zu entzünden.
Maßnahmen
Der Königsweg ist, die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden. Leicht entzündbare Lösemittel sollten dazu durch Lösemittel mit einem Flammpunkt oberhalb von 60 °C ersetzt werden. Ist dies nicht möglich, müssen in dem Bereich, in dem die explosionsfähige Atmosphäre auftritt, alle wirksamen Zündquellen wie z. B. Feuer, offene Flammen, Glimmnester, elektrostatische Aufladungen, heiße Oberflächen, elektrisch erzeugte Funken durch Schaltvorgänge oder mechanisch erzeugte Funken ausgeschlossen werden.
Konkret bedeutet dies insbesondere: Fässer oder Kanister, in denen die entzündbaren Lösemittel geliefert bzw. gelagert werden, müssen aus geeignetem Material – idealerweise Metall – bestehen. Kunststoffbehälter mit einem Volumen von mehr als 5 Liter sind nur dann zulässig, wenn sie elektrostatisch ausreichend leitfähig sind, geprüft und ein entsprechen-des Prüfzeichen (z. B. „ExELStat“) tragen.
Beim Umfüllen oder Entleeren müssen die Behälter, Pumpen, Trichter, Saugrohre (z. B. bei kontinuierlicher Entnahme), Aufstellort etc. geerdet werden; die dort Beschäftigten müssen ableitfähiges Schuhwerk tragen. Die Einrichtungen zur Erdung müssen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Umfüllarbeiten in direkter Umgebung der Druckmaschine sollten vermieden werden.
Dr. Axel Mayer