Christoph Schneider wird diesen Tag nicht mehr vergessen. Der 37-jährige Beschäftigte in einem großen Druckereibetrieb war gerade mit einem Kollegen dabei, neu angelieferte Papierrollen im Hochregallager zu platzieren, als ein weiterer Kollege mit seinem Gabelstapler für Schneider unerwartet um die Ecke bog. Der Lagermitarbeiter wurde von dem Fahrzeug erfasst und erlitt schwere Verletzungen an beiden Beinen und der Hüfte. Nach einer umfassenden Reha-Leistung der BG ETEM kann der Vater von zwei Kindern heute zwar in der Verwaltung seines Arbeitgebers wieder arbeiten. Dennoch ist seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 40 Prozent gemindert.
Hat Christoph Schneider damit Anspruch auf eine Verletztenrente? Ein solcher Anspruch besteht generell, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder wegen einer anerkannten Berufskrankheit länger als ein halbes Jahr (26 Wochen) um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Dies wird durch einen ärztlichen Gutachter eingeschätzt.
Aufgaben des Rentenausschusses
Die Entscheidungen über Ansprüche auf Renten werden bei den Berufsgenossenschaften von Rentenausschüssen getroffen. Allein im Bereich der Zuständigkeit der Bezirksverwaltung Köln der BG ETEM finden jährlich über 70 Sitzungen der Rentenausschüsse statt. Schon diese Zahl deutet an, welche große Bedeutung die Rentenausschüsse bei einer Berufsgenossenschaft haben.
Diese vom Vorstand der Selbstverwaltung gebildeten, ehrenamtlich tätigen Ausschüsse befinden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit über die Bewilligung von:
- Renten auf unbestimmte Zeit
- über Rentenerhöhungen und -herabsetzungen, ggfs. auch über die Entziehung von Renten wegen zwischenzeitlicher Änderung des Gesundheitszustandes
- Abfindungen
- Renten als vorläufige Entschädigungen
- laufende Beihilfen und
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Die Rentenausschüsse sind paritätisch mit je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt; für beide Seiten wird jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin bestimmt. Ein Mitglied der Verwaltung trägt den Sachverhalt im jeweiligen Einzelfall vor und nimmt beratend an den Sitzungen teil. Legen Versicherte nach einer Entscheidung des Rentenausschusses Widerspruch dagegen ein, wird ggfs. auch ein Widerspruchsausschuss tätig (siehe auch „Die Rechte der Versicherten“).
Die Rechte der Versicherten
Wenn bei der BG ETEM eine Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige oder der Bericht eines Durchgangsarztes eingeht, sammelt, sichtet und verarbeitet die BG-Verwaltung alle entscheidungsrelevanten Informationen. Dabei ist sie verpflichtet zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Leistung, z. B. eine Rente, vorliegen.
Lehnt der Rentenausschuss eine Rentenzahlung ab, kann der Versicherte gegen einen entsprechenden Bescheid der BG ETEM Widerspruch einlegen. Die Verwaltung muss den Fall dann erneut prüfen. Hält sie den Widerspruch für begründet, bekommt der Rentenausschuss den Fall erneut zur Prüfung vorgelegt. Schließt sich der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung an und bewilligt dem Versicherten die gewünschte Leistung (im Juristendeutsch: „hilft dem Widerspruch ab“), bekommt der Versicherte einen Abhilfe-Bescheid.
Hält die Verwaltung den Widerspruch nur teilweise für begründet oder für unbegründet, geht der Fall an einen Widerspruchsausschuss. Lehnt auch dieser die gewünschte Leistung des Versicherten ab, erhält er einen Widerspruchsbescheid. Ist der Versicherte damit erneut nicht einverstanden, kann er durch eine Klage vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung vorgehen.
nachgefragt
Eva Geis, Verbandsingenieurin beim Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln e.V., und Jürgen Brenig, stellv. Betriebsratsvorsitzender der RheinEnergie AG, arbeiten ehrenamtlich in einem Rentenausschuss der BG ETEM mit. Für „etem“ erklären sie die Motive ihres Engagements.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung der BG ETEM haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen. Was hat Sie bewogen, sich gerade im Rentenausschuss zu engagieren?
Eva Geis: Durch die ehrenamtliche Tätigkeit im Rentenausschuss kann ich Arbeitgeberinteressen direkt vertreten und am Verwaltungshandeln mitwirken. Besonders interessant finde ich den Überblick über das vielfältige Rehabilitations- und Entschädigungsangebot der Berufsgenossenschaften und darüber hinaus den Einblick in das gesamte System der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Jürgen Brenig: Seit rund 14 Jahren bin ich freigestelltes Betriebsratsmitglied und habe in diesem Zusammenhang viel mit Arbeitssicherheit zu tun. Und im Rentenausschuss sehen wir praktisch die Ergebnisse, wenn es im Arbeitsleben halt nicht so rund gelaufen ist. Sei es bei Berufskrankheiten, die zum Beispiel durch Asbestbelastung ausgelöst wurden, oder aber bei Arbeitsunfällen. Die Arbeit im Rentenausschuss ermöglicht mir, Erfahrungen zu sammeln und daraus viele Erkenntnisse zu ziehen, auch für den eigenen Betrieb.
Wurden Sie von der Berufsgenossenschaft auf Ihre Tätigkeiten im Rentenausschuss vorbereitet und werden Sie auch über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten?
Geis: Für die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse gibt es regelmäßig Informationsveranstaltungen und gemeinsame Treffen. Wir tauschen uns auch vor Ort aus und teilen die eigenen Erfahrungen mit den anderen. Daneben gibt es die Möglichkeit, sich über Intranet und Internet sowie über weitere Medien der BG ETEM zu informieren. Das Angebot ist vorhanden, man muss es nur nutzen.
Wie oft nehmen Sie an Sitzungen des Rentenausschusses teil und wie hoch ist der Zeitaufwand dafür?
Brenig: Etwa fünfmal jährlich nehme ich an Sitzungen teil. Den Zeitaufwand je Sitzung würde ich mit 5-6 Stunden kalkulieren. Das beinhaltet einmal die Sitzungszeit selbst, dazu kommt dann die Vorbereitungszeit. Im Vorfeld jeder Sitzung erhalten wir von der Verwaltung eine Fallübersicht über die zu entscheidenden Fälle. Bei deren Durchsicht generieren sich schon einmal Fragen, die dann während der Rentenausschusssitzung mit den Ansprechpartnern der Verwaltung geklärt werden.
Im Rahmen der Sitzungen im Rentenausschuss erfahren Sie ja auch viel über menschliche Schicksale. Belastet einen das oder lernt man damit umzugehen?
Geis: Man entwickelt schnell eine professionelle Distanz zu den Fällen. Es gilt den Spagat zu halten zwischen Verständnis und Empathie, aber auch sich abzugrenzen. Letztendlich reicht das Spektrum der von uns zu behandelnden Fälle von der Anerkennung einer Berufskrankheit, wie z. B. Lärmschwerhörigkeit, bis hin zum tödlichen Arbeitsunfall. Ich glaube aber, jeder von uns hat bestimmt einen Fall, an den er sich immer erinnern wird.
An den Sitzungen des Rentenausschusses nimmt jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin aus der Gruppe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teil. Die Beschlüsse müssen aber einstimmig gefasst werden. Kommt es häufiger vor, dass hier kontrovers diskutiert wird?
Brenig: Nein, nur ganz selten werden Entscheidungen kontrovers diskutiert. Das liegt vor allem an der guten Vorarbeit von Seiten der Verwaltung der BG ETEM. Da bleiben selten Fragen offen und anhand der Unterlagen, die wir im Vorfeld der Sitzung erhalten, können wir uns auch optimal vorbereiten. Zwar haben die Vertreter der Arbeitgeberseite vielleicht die Umlage ein wenig stärker im Blick als wir von der Arbeitnehmerseite, aber in der Regel fällt es sehr leicht, einen Konsens zu finden. Schließlich haben sich alle Mitglieder der Rentenausschüsse an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches zu orientieren.
Interview: Christoph Nocker